Seit 2004 wird von den Patienten eine sogenannte Praxisgebühr in Höhe von 10,- Euro erhoben. Die Ärzte sind vom Gesetzgeber verpflichtet worden, diese Kassengebühr bei jedem ersten Arztkontakt im Vierteljahr zu erheben.
10,- Euro Kassengebühr muss der Patient nicht bezahlen, wenn
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eine Überweisung für unsere Praxis vorliegt.
(Quittung über bezahlte Gebühr ist nicht ausreichend).
Überweisungen sind nur im Ausstellungsquartal gültig.
- eine Befreiungsbescheinigung vorliegt.
- der Patient unter 18 Jahre alt ist.
10,- Euro Kassengebühr muss auch gezahlt werden, wenn
- nur eine telefonische Beratung durch den Arzt stattfindet.
- nur ein Rezept oder Überweisung ausgestellt wird.
- nur eine Kurzberatung in der Praxis notwendig ist.
