Praxis
Information zur Praxisgebühr


Seit 2004 wird von den Patienten eine sogenannte Praxisgebühr in Höhe von 10,- Euro erhoben. Die Ärzte sind vom Gesetzgeber verpflichtet worden, diese Kassengebühr bei jedem ersten Arztkontakt im Vierteljahr zu erheben.


10,- Euro Kassengebühr muss der Patient nicht bezahlen, wenn
  • eine Überweisung für unsere Praxis vorliegt.
    (Quittung über bezahlte Gebühr ist nicht ausreichend).
    Überweisungen sind nur im Ausstellungsquartal gültig.
  • eine Befreiungsbescheinigung vorliegt.
  • der Patient unter 18 Jahre alt ist.


10,- Euro Kassengebühr muss auch gezahlt werden, wenn
  • nur eine telefonische Beratung durch den Arzt stattfindet.
  • nur ein Rezept oder Überweisung ausgestellt wird.
  • nur eine Kurzberatung in der Praxis notwendig ist.
 


Letzte Aktualisierung: 09.12.2007